Krankschreiben darf dich fast jede Praxis

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht an einen Hausarzt gebunden. Ausstellen darf sie grundsätzlich jede ärztliche Praxis, die dich behandelt. Der Hausarzt ist der übliche Weg, nicht der vorgeschriebene.

Für dich heißt das: Du suchst keinen Hausarzt. Du suchst eine Praxis, die dich heute noch drannimmt. Das ist eine viel kleinere Aufgabe, und sie hat nichts mit einer Aufnahme in die Kartei zu tun.

Praktisch kommen dafür in Frage: jede allgemeinmedizinische oder internistische Praxis in deiner Nähe, und jede Facharztpraxis, in der du ohnehin schon Patient bist. Wer wegen Rücken beim Orthopäden ist, kann dort auch krankgeschrieben werden.

Warum die telefonische Krankschreibung dir gerade nicht hilft

Die telefonische Krankschreibung gibt es dauerhaft, und sie wird viel beworben. Sie hat aber eine Bedingung, die selten mitgesagt wird: Du musst der Praxis bereits bekannt sein.

Damit fällt sie für dich weg. Wer keine feste Praxis hat, ist nirgends bekannt. Das ist die Stelle, an der die meisten Ratgeber aufhören, und der Grund, warum du wahrscheinlich hier gelandet bist.

Auch die Bereitschaftspraxen an Kliniken sind nicht die Antwort. Sie sind für akute medizinische Not da, nicht für eine Bescheinigung. Wer nur eine Krankschreibung braucht, ist dort am falschen Ort und wartet lange.

Was du heute tun kannst, in dieser Reihenfolge

Was du am Telefon sagst

Der entscheidende Unterschied liegt im ersten Satz. Frag nicht, ob die Praxis neue Patienten aufnimmt. Frag nach einem Akuttermin.

Der ganze Anruf

„Guten Morgen, mein Name ist [Name]. Ich bin heute akut krank und brauche eine Krankschreibung. Ich bin bei Ihnen noch nicht Patient. Haben Sie heute einen Akuttermin frei?“

Wenn nein: „Können Sie mir sagen, welche Praxis in der Nähe heute noch Akuttermine hat?“ Am Empfang weiß man das oft.

Was du weglassen kannst: die lange Vorgeschichte. Für den Termin zählt nur, dass es heute ist.

Wenn dir schon der Einstieg schwerfällt, helfen vorformulierte Sätze für andere Anrufe beim Gefühl dafür.

Was dein Arbeitgeber wirklich verlangen darf

Melden musst du dich sofort, die Bescheinigung kommt später. Gesetzlich wird sie ab dem vierten Tag fällig, viele Arbeitsverträge verlangen sie früher. Was für dich gilt, steht in deinem Vertrag.

Die Bescheinigung selbst schickt die Praxis heute elektronisch an deine Krankenkasse, dein Arbeitgeber ruft sie dort ab. Du musst also meistens nichts weiterreichen, nur Bescheid sagen.

Wenn genau dieser Anruf beim Chef das eigentliche Problem ist, steht das in einem eigenen Artikel.

Verbindlich sagen dir das dein Arbeitsvertrag, dein Arbeitgeber und im Zweifel eine Rechtsberatung. Das hier ist eine Einordnung, keine Rechtsauskunft.

Und danach: eine Praxis, die dich kennt

Der heutige Tag lässt sich lösen. Das eigentliche Problem bleibt aber bestehen, und beim nächsten Infekt stehst du wieder hier.

Eine feste Praxis zu finden ist eine andere Aufgabe als einen Akuttermin zu bekommen. Sie funktioniert über Menge, nicht über Dringlichkeit. Wie das läuft und warum Absagen fast nie etwas mit dir zu tun haben, steht in diesem Artikel.

Wenn das Durchtelefonieren das Problem ist: Ich telefoniere die Praxen in deinem Umkreis durch, frage bei jeder nach Kapazität und Warteliste und bleibe drei Monate dran. Wie das läuft, steht auf der Seite zur Praxissuche.