Was seit dem Beschluss gilt
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Regelung Anfang Dezember 2023 dauerhaft gemacht. Was in der Pandemie als Ausnahme begann, ist seitdem ein fester Weg, unter anderem um Praxen zu entlasten.
Die telefonische Bescheinigung gilt für bis zu fünf Kalendertage. Besteht die Erkrankung danach weiter, brauchst du für die Folgebescheinigung einen Termin in der Praxis.
Umgekehrt gilt: Wurde die erste Bescheinigung beim Praxisbesuch ausgestellt, kann die Verlängerung auch telefonisch festgestellt werden. Eine Einordnung dazu gibt die Meldung zur dauerhaften telefonischen Krankschreibung.
Die Voraussetzungen, die oft übersehen werden
Die Praxis muss dich kennen. Das ist die wichtigste Hürde: Wer keine Hausarztpraxis hat, kommt auf diesem Weg nicht weiter. Was dann geht, steht in Krank und kein Hausarzt.
Keine schweren Symptome. Lässt sich die Erkrankung telefonisch nicht sicher einschätzen, muss persönlich untersucht werden. Das ist kein Misstrauen, sondern ärztliche Sorgfalt.
Kein Anspruch. Es gibt kein Recht auf eine telefonische Krankschreibung.
Die Praxis entscheidet im Einzelfall. Manche Praxen bieten stattdessen eine Videosprechstunde an.
Und noch etwas Praktisches: Die Praxis braucht Zeit dafür. Ruf möglichst früh in der Telefonsprechstunde an, nicht kurz vor Schluss.
Der Anruf in der Praxis: was du sagst
Der Einstieg: „Guten Tag, mein Name ist [Name], Geburtsdatum [Datum]. Ich bin krank und würde gern wissen, ob eine telefonische Krankschreibung möglich ist.“ Dann beschreibst du die Beschwerden und seit wann sie bestehen.
Leg dir vorher zurecht: seit wann, welche Beschwerden, Fieber gemessen oder nicht, bis wann du die Bescheinigung brauchst und ob dein Arbeitgeber sie ab dem ersten Tag verlangt.
Frag am Ende, wie du die Bescheinigung bekommst und ob die Praxis sie direkt elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Für dich geht es dann nur noch um die Meldung beim Arbeitgeber.
Der zweite Anruf, den alle vergessen
Die Krankschreibung regelt die Praxis. Deinem Arbeitgeber musst du trotzdem selbst Bescheid geben, und zwar unverzüglich, meist vor Arbeitsbeginn.
Für viele ist genau dieser Anruf der schwerere von beiden. Nicht wegen der Formalität, sondern wegen des Gefühls, sich rechtfertigen zu müssen. Was dabei hilft und welche Sätze reichen, steht in Krankmeldung: wenn der Anruf schwerer ist als die Krankheit.
Zur Erinnerung: Du musst keine Diagnose nennen. Dass du krank bist und wie lange voraussichtlich, genügt.
Was ich dabei übernehmen kann und was nicht
Ehrlich vorweg: Den Anruf in der Praxis muss du selbst führen. Für die Krankschreibung muss die Ärztin mit dir sprechen, das ist der Kern der telefonischen Feststellung. Da kann niemand für dich einspringen.
Was ich übernehmen kann, ist der Anruf beim Arbeitgeber, die Meldung in der Schule oder Kita, und wenn ein Termin für die Folgebescheinigung nötig ist, mache ich den aus.
Das klingt nach wenig, ist aber oft genau der Teil, der liegen bleibt.