Darf jemand anders für mich anrufen?
Ja. Wer in deinem Auftrag anruft, handelt als dein Vertreter. Das steht so im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 164 BGB) und ist im Alltag völlig normal.
Eltern machen Termine für ihre Kinder, Assistenzen für ihre Chefs, Partner füreinander. Eine schriftliche Vollmacht brauchst du dafür meistens nicht, denn eine Vollmacht ist grundsätzlich an keine Form gebunden (§ 167 BGB).
Wichtig ist nur eins: Die Person sagt offen, in wessen Auftrag sie anruft. Sie gibt sich nicht als du aus. Genau das ist der Unterschied zwischen Abgeben und Vortäuschen.
Wen du fragen kannst
Es gibt im Grunde drei Wege. Jeder passt zu einer anderen Situation.
- 1Freunde oder Familie. Sie kennen dich und es kostet nichts. Dafür musst du fragen und dich manchmal erklären. Für viele ist genau das der schwerere Teil.
- 2Jemand mit Vollmacht. Sinnvoll, wenn eine Person dauerhaft Dinge für dich regelt, etwa bei langer Krankheit. Für einen einzelnen Anruf ist das meist mehr als nötig.
- 3Ein Anrufservice. Ruft in deinem Auftrag an und schreibt dir das Ergebnis. Du musst niemandem etwas erklären und auf niemanden warten, der gerade keine Zeit hat.
Einen ausführlicheren Vergleich, auch mit Callcentern und virtuellen Assistenten, findest du in Wer kann für mich anrufen?.
So fragst du, ohne dich zu erklären
Wenn du jemanden aus deinem Umfeld fragst, reicht eine kurze Nachricht. Den Grund schuldest du niemandem.
Zum Abschicken
„Hey, kannst du mir einen Gefallen tun? Ich muss bei [Stelle] anrufen und schieb das seit Tagen vor mir her. Würdest du das für mich machen? Ich schick dir alles, was du brauchst.“
Wer dich gern hat, fragt meistens nicht nach. Und wenn doch, ist „Mir fällt das gerade schwer“ eine vollständige Antwort.
Was die Person von dir braucht
Damit der Anruf beim ersten Versuch klappt, braucht die Person vier Dinge. Mehr nicht.
- 1Wen sie anruft. Name der Praxis, Firma oder Hausverwaltung und die Telefonnummer.
- 2Was rauskommen soll. In einem Satz. „Ein Termin wegen Rückenschmerzen“ statt „mal wegen dem Rücken fragen“.
- 3Deine Eckdaten. Vollständiger Name, Geburtsdatum, bei Firmen die Kunden- oder Vertragsnummer. Danach wird fast immer gefragt.
- 4Den Spielraum. Was darf sie zusagen? „Termin gern, aber nur vormittags“ oder „Wenn sie eine Gutschrift anbieten, nimm sie“.
So kann die Nachricht aussehen
„Bitte ruf bei der Praxis Dr. Weber an, 0651 998877. Ich brauche einen Termin wegen Rückenschmerzen. Ich bin bei der TK versichert, geboren am 12.03.1998. Am liebsten Donnerstag oder Freitag vormittags. Wenn nur nächste Woche geht, nimm das.“
Schreib auch dazu, was sie nicht entscheiden soll. Kommt im Gespräch eine Frage, die nur du beantworten kannst, ist „Das kläre ich und melde mich nochmal“ immer besser als raten.
Was am anderen Ende passiert
Meistens nichts Besonderes. Praxen, Hotlines und Hausverwaltungen haben jeden Tag Angehörige oder Assistenzen in der Leitung. Ein Satz reicht: „Ich rufe im Auftrag von [Name] an.“
Bei manchen Themen wird es enger. Befunde, Laborwerte oder Auskünfte über eine Behandlung gibt eine Praxis wegen der Schweigepflicht in der Regel nur an dich selbst heraus. Termine machen, verschieben oder absagen geht dagegen fast immer.
Ähnlich bei Verträgen. Eine Kündigung oder Adressänderung nimmt nicht jede Hotline von Dritten an. Manche wollen dann eine kurze Vollmacht per Mail.
Eine kurze Vollmacht
„Hiermit bevollmächtige ich [Name der Person], in meinem Namen bei [Firma] [Anliegen, zum Beispiel: meinen Vertrag Nr. 12345 zu kündigen]. [Ort, Datum, dein Name]“
Und wenn die Stelle trotzdem nur mit dir sprechen will? Dann frag nach, ob eine kurze Bestätigung per Mail reicht. Viele lassen sich darauf ein, und schreiben fällt den meisten deutlich leichter als telefonieren.
Wann du besser selbst anrufst oder schreibst
Ein paar Anrufe lassen sich schlecht abgeben. Alles, wo du im Gespräch selbst entscheiden musst und vorher nicht weißt, worüber. Ein Vorstellungsgespräch zum Beispiel, oder das Gespräch mit der Ärztin über deine Beschwerden.
Und manches braucht gar keinen Anruf. Kündigungen gehen schriftlich oft sauberer, dafür gibt es die Kündigungsvorlage. Wenn du es selbst versuchen willst, hilft dir das Anruf-Skript Wort für Wort.
„Das sollte ich doch selbst können.“
Das ist der Satz, der die meisten davon abhält, überhaupt zu fragen. Er klingt vernünftig. Nur gilt er sonst nirgends: Die Steuer macht die Steuerberaterin, das Auto die Werkstatt, und niemand nennt das Schwäche.
Einen Anruf abzugeben heißt nicht, dass du es nie wieder selbst kannst. Es heißt nur, dass dieser eine Anruf nicht mehr in deinem Kopf wohnt. Bist du in Therapie, sprich am besten dort ab, welche Anrufe du abgibst. Mehr dazu in Macht Abgeben die Angst schlimmer?
Was hinterher fast alle sagen: Der Anruf selbst war gar nicht das Große. Das Große war, ihn jeden Tag mit sich herumzutragen.