Darf eine Praxis nur Privatpatienten nehmen?
Das hängt an einem einzigen Punkt: ob die Praxis eine Kassenzulassung hat.
Eine reine Privatpraxis ohne Kassenzulassung rechnet nicht mit den gesetzlichen Kassen ab und entscheidet frei, wen sie behandelt. Das ist erlaubt und lässt sich nicht ändern.
Eine Praxis mit Kassenzulassung hat dagegen den Versorgungsauftrag für gesetzlich Versicherte. Sie darf sie nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen, etwa wenn die Kapazität tatsächlich erschöpft ist. Der pauschale Satz „wir nehmen nur Privatpatienten" ist in diesem Fall keine tragfähige Begründung.
Verbindliche Auskunft dazu geben deine Krankenkasse und die Kassenärztliche Vereinigung deines Bundeslandes.
Was der Satz oft wirklich heißt
Hinter demselben Satz stecken drei verschiedene Dinge, und am Telefon fühlen sie sich identisch an. Erstens: eine reine Privatpraxis, dann ist der Satz einfach die Wahrheit. Zweitens: eine Kassenpraxis, deren Kartei voll ist und die den Satz als weiches Nein benutzt, weil er weniger Diskussion auslöst als „wir sind voll". Drittens: ein Missverständnis am Empfang, weil im Kalender gerade nur noch Privattermine frei sind, zum nächsten Quartal aber wieder Kassentermine. Für dich macht das den ganzen Unterschied, und du erfährst es nur, wenn du nachfragst. Eine Frage genügt dafür.
Die eine Frage, die den Unterschied macht
Frag nach der Kassenzulassung. Freundlich, ohne Vorwurf, in einem Satz.
Am Telefon oder per E-Mail
„Ich verstehe. Darf ich fragen: Hat Ihre Praxis eine Kassenzulassung?"
Wenn ja: „Gibt es eine Warteliste für gesetzlich Versicherte, auf die Sie mich setzen können? Und lohnt sich eine Nachfrage zum nächsten Quartalswechsel?"
Wenn nein: „Danke, dann suche ich weiter."
Das „Darf ich fragen" macht die ganze Sache weich. Am Empfang arbeiten Menschen, die diesen Satz zwanzig Mal am Tag sagen müssen und selbst nichts dafür können.
Wenn dir solche Rückfragen schwerfallen, weil sie nach Widerspruch klingen: Genau darum geht es in meinem Artikel über Nein sagen am Telefon.
Was du tun kannst, wenn eine Kassenpraxis ablehnt
- 1Krankenkasse einschalten. Viele Kassen unterstützen bei der Vermittlung, und der Service ist für Versicherte kostenlos.
- 2Kassenärztliche Vereinigung des Bundeslandes. Sie ist für den Versorgungsauftrag zuständig und nimmt Hinweise auf, wenn eine Kassenpraxis grundlos ablehnt.
- 3Gezielt nach Praxen suchen. Die Arztsuche des Bundesgesundheitsministeriums zeigt Fachrichtung und Kontaktdaten: gesund.bund.de
- 4Umkreis vergrößern. Zehn Kilometer weiter draußen sind die Karteien oft weniger voll als in der Innenstadt.
- 5Auf die Warteliste und zum Quartalswechsel nachfragen, statt es bei einem Nein zu lassen.
Lohnt es sich, einmal selbst zu zahlen?
Das kann sich rechnen, ist aber eine Entscheidung, die dir niemand abnehmen kann. Ich bin kein Finanzberater und gebe dir dazu keine Empfehlung.
Was du vorher wissen solltest: Eine Privatrechnung bekommst du als gesetzlich Versicherter in der Regel nicht erstattet. Bei einem einzelnen dringenden Termin sieht die Rechnung anders aus als bei einer Behandlung über Monate, aus der eine laufende Ausgabe wird.
Frag deshalb vorher nach dem Betrag und lass dir sagen, worauf er sich stützt. Dann entscheidest du mit einer Zahl statt aus dem Gefühl.
Diese Frage stellt sich bei jeder Praxis neu
Das ist der ermüdende Teil. Die Frage nach der Kassenzulassung musst du bei jeder einzelnen Praxis stellen, und die Liste wird dabei nicht kürzer.
Bei zwanzig Praxen ist das zwanzig Mal dasselbe Gespräch und zwanzig Mal die Aussicht auf ein Nein. Die meisten hören nicht nach dem zwanzigsten Anruf auf, sondern nach dem fünften.